Liebe Gartenfreunde,

mit Einführung der neuen Kleingartenordnung haben wir euch alle Informationen bereit gestellt, Gespräche geführt und eine Infoveranstaltung hierzu angeboten. Jeder hat in seinem Pachtvertrag einen Absatz stehen, in welchem er sich der jeweils aktuellen Kleingartenordnung unterwirft – d.h. diese gilt auch für Altverträge!

Um euch die Entsorgung von zu entfernenden Anpflanzungen (Kirschlorbeer, Ziergräser, Knöterich, Schilf- & Bambusplanzen usw.) zu erleichtern, haben wir am 29.03.2025 einen Grosshäcksler organisiert, so dass ihr nicht im „Ameisenverkehr“ zu den Wertstoffhöfen müsst.

Leider wurde in den persönlichen Gesprächen von einigen Gartenfreunden ganz klar kommuniziert, dass sie sich nicht an die gültige Kleingartenordnung und die Anweisungen diesbezüglich durch den Vorstand halten wollen und werden. Der Vorstand hat diese Aussagen zur Kenntnis genommen und wird mit den Fachberatern am 05.04.2025 eine Begehung der Anlage vornehmen und die Einhaltung der Kleingartenordnung überprüfen, sowie ggf. die entsprechenden Konsequenzen in die Wege leiten. Ein „das wusste ich nicht“ wird seitens des Vorstandes nicht akzeptiert werden, denn Informationen sind eine Hol-, keine Bringschuld!

Daher möchten wir euch dringend an’s Herz legen, die durch den Vorstand organisierten Angebote zu nutzen und die Kleingartenordnung umzusetzen!